Wer bestellt einen Gutachter in einem Gerichtsverfahren?
Im Zivil- und Familienrecht bestellt grundsätzlich das zuständige Gericht den Sachverständigen, häufig aus einer Liste öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, wobei die Parteien vorab Vorschläge einbringen und Einwände erheben können.
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