Häufig lassen sich Unstimmigkeiten bereits durch ein klärendes Gespräch ausräumen, etwa wenn uns bestimmte wertrelevante Fakten nicht bekannt waren.

Bestehen grundsätzliche fachliche Zweifel, kann ein zweiter, unabhängiger Sachverständiger mit der Überprüfung oder Neuerstellung des Gutachtens beauftragt werden.

In gerichtlichen Verfahren kann das Gericht bei erheblichen Widersprüchen zwischen zwei Gutachten zusätzlich ein neutrales Obergutachten anordnen, das die Streitfrage abschließend klärt.

Wichtig ist, konkrete fachliche Einwände statt eines bloßen Bauchgefühls vorzubringen – etwa auf Basis abweichender, tatsächlich vergleichbarer Verkaufsfälle in der unmittelbaren Umgebung.

Ein sachlich fundierter Gegenvorschlag erleichtert es uns als ursprünglichem Gutachter erheblich, unsere Einschätzung nachvollziehbar zu überprüfen oder anzupassen.

Was die einzelnen Gutachtenarten kosten, steht mit Honorartafel unter Kosten eines Gutachtens.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.