Das Vergleichswertverfahren basiert auf dem einfachsten Bewertungsprinzip: Ein Objekt ist so viel wert, wie vergleichbare Objekte tatsächlich erzielt haben. Grundlage sind die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse und Immobilientransaktionsdatenbanken.Das Verfahren ist in der ImmoWertV 2022 (§§ 24–26) normiert und liefert bei ausreichender Vergleichsdatenbasis die zuverlässigsten Ergebnisse. Es ist das Leitverfahren für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und unbebaute Grundstücke in gut vergleichbaren Lagen.

Vergleichswert — Vorgehensweise:

  • 1. Auswahl geeigneter Vergleichsobjekte aus Kaufpreissammlungen
  • 2. Anpassung für wertbeeinflussende Merkmale (Lage, Größe, Ausstattung, Alter)
  • 3. Ableitung des angepassten Vergleichswerts aus dem Mittel der Vergleichspreise

Angewandt wird das Verfahren im Rahmen eines vollständigen Gutachtens — mehr dazu auf der Seite zum Verkehrswertgutachten.

Welche Bodenrichtwerte im Einzugsgebiet gelten, zeigen die Seiten zur Immobilienbewertung vor Ort.