Bankinterne Wertermittlungen orientieren sich vorrangig an der Beleihungswertermittlungsverordnung und dienen ausschließlich der Kreditentscheidung, nicht der neutralen Marktwertfeststellung.
Ein Gutachten in gerichtsüblicher Qualität muss dagegen alle Rechenschritte, angewandten Verfahren und Datengrundlagen lückenlos und nachvollziehbar dokumentieren, damit es auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen als fundierte Entscheidungsgrundlage dienen kann.
Für private oder gerichtliche Zwecke wie Erbschaft, Scheidung oder Streitigkeiten reicht ein reines Bankgutachten daher in der Regel nicht aus.
Die Beleihungswertermittlung fällt aus Vorsichtsgründen der Bank häufig konservativer aus als der tatsächliche Marktwert, da sie primär das Ausfallrisiko des Kredits absichern soll.
Für Verhandlungen mit Dritten, etwa beim Verkauf oder in einer Erbauseinandersetzung, ist ein Bankgutachten daher in der Regel nicht die geeignete Grundlage.