Gemäß § 194 BauGB
Das vollständige Immobiliengutachten nach § 194 BauGB — gerichtsfest, bankenzugelassen und steuerlich anerkannt. Persönlich erstellt von Tobias Streckel mit über 20 Jahren institutioneller Praxis.
Gerichtsfest
Bankenzugelassen
Festpreis 3.499 €
10–15 Werktage
Der Verkehrswert (auch: Marktwert) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften einer Immobilie zu erzielen wäre — unabhängig von persönlichen Interessen oder ungelayouten Absprachen.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist das umfassendste und rechtlich belastbarste Bewertungsinstrument in Deutschland. Es wird von Gerichten, Finanzämtern, Banken und Behörden anerkannt und ist damit das Mittel der Wahl für alle offiziellen Anlässe.
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungelayoute Persönlichkeitsinteressen zu erzielen wäre.“
— § 194 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Ein Vollgutachten gem. § 194 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn ein rechtlich belastbarer Wertnachweis gefordert wird — durch Gerichte, Behörden oder Finanzinstitute.
Rechtssichere Verhandlungsgrundlage auf Basis des tatsächlichen Marktwerts
Steuerlich anerkannte Wertfeststellung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Neutrale Bewertung als Grundlage für den Zugewinnausgleich
Gerichtsfeste Wertermittlung für familienrechtliche und erbrechtliche Streitigkeiten
Bankgerechte Bewertung als Grundlage für Beleihung und Kreditvergabe
Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt-Grundbesitzwert
Verlässliche Wertgrundlage für Immobilientransaktionen und Portfoliobewertungen
Wertermittlung als Berechnungsgrundlage für Erb- und Pflichtteilsansprüche
Gemäß ImmoWertV wende ich je nach Objektart alle drei Verfahren an und gewichte sie sachgerecht zum Verkehrswert.
Wertermittlung auf Basis tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte. Ideal für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in liquiden Märkten.
Wertermittlung auf Basis nachhaltig erzielbarer Mieterträge. Typisch für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Objekte.
Wertermittlung auf Basis der Herstellungskosten zzgl. Bodenwert. Angewendet bei selbst genutzten Objekten und bei fehlendem Vergleichsmarkt.
In einem persönlichen Gespräch klären wir Bewertungsanlass, Objektart und den benötigten Gutachtenumfang. Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot — transparent und ohne Folgekosten.
Sie übermitteln uns die verfügbaren Dokumente (Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Grundrisse, Mietverträge). Fehlende Unterlagen beschaffen wir gemeinsam beim Grundbuchamt oder der Gemeinde.
Tobias Streckel besichtigt das Objekt persönlich. Bausubstanz, Lage, Ausstattung und alle wertbestimmenden Merkmale werden systematisch erfasst und fotografisch dokumentiert.
Auswertung aktueller Marktdaten, Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, Bodenrichtwerte und regionaler Marktberichte. Analyse der Makro- und Mikrolage sowie marktbeeinflussender Faktoren.
Anwendung aller relevanten Bewertungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags-, Sachwertverfahren), sachgerechte Gewichtung und Ableitung des Verkehrswerts mit lückenloser, nachvollziehbarer Begründung.
Sie erhalten das fertige Gutachten als gebundenes Exemplar und als PDF. Im Abschlussgespräch erläutere ich Ihnen Methodik und Ergebnis. Bei Bedarf vertreter ich Sie auch gegenüber Behörden, Banken und Gerichten.
Das Verkehrswertgutachten kostet bei mir pauschal 3.499 € inkl. MwSt. für Standardobjekte (Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser bis ca. 6 WE). Für größere oder komplexere Objekte erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot — stets vor Auftragserteilung, immer verbindlich.
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 10 bis 15 Werktage ab vollständiger Unterlagenlieferung und erfolgter Objektbesichtigung. Bei dringendem Bedarf — z.B. für laufende Gerichtsverfahren oder Behördenfristen — sprechen Sie uns bitte direkt an.
Ja. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kann dem Finanzamt als Nachweis vorgelegt werden, wenn der tatsächliche Verkehrswert unterhalb des behördlich ermittelten Grundbesitzwerts liegt. Dies ist besonders bei Erbschaft und Schenkung relevant und kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
Das Kurzgutachten (899 €) ist eine kompakte Marktwertanalyse für private Entscheidungen — Verkaufsplanung, Preischeck, erster Überblick. Es ist nicht für offizielle Zwecke geeignet. Das Verkehrswertgutachten (3.499 €) ist das vollständige, rechtlich belastbare Instrument gem. § 194 BauGB, anerkannt von Gerichten, Finanzämtern und Banken.
Ja, ich erstelle Verkehrswertgutachten bundesweit. Für Objekte außerhalb der Region München/Bayern werden anfallende Reisekosten transparent ausgewiesen und vorab kommuniziert — stets als Teil des verbindlichen Festpreisangebots.
Ja. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erfüllt alle formalen Anforderungen an ein Privatgutachten und kann als Beweismittel in Gerichtsverfahren vorgelegt werden. Auf Wunsch übernehme ich auch die gutachterliche Stellungnahme gegenüber dem Gericht und die Unterstützung bei der Verhandlung.
Erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein persönliches Festpreisangebot — kostenlos und unverbindlich.
Immobilienbewertung auf institutionellem Niveau — persönlich, präzise, zum Festpreis.