Gemäß § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten

Das vollständige Immobiliengutachten nach § 194 BauGB — gerichtsfest, bankenzugelassen und steuerlich anerkannt. Persönlich erstellt von Tobias Streckel mit über 20 Jahren institutioneller Praxis.


Ablauf ansehen

Gerichtsfest

Bankenzugelassen

Festpreis 3.499 €

10–15 Werktage

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Der Verkehrswert (auch: Marktwert) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften einer Immobilie zu erzielen wäre — unabhängig von persönlichen Interessen oder ungelayouten Absprachen.

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist das umfassendste und rechtlich belastbarste Bewertungsinstrument in Deutschland. Es wird von Gerichten, Finanzämtern, Banken und Behörden anerkannt und ist damit das Mittel der Wahl für alle offiziellen Anlässe.

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungelayoute Persönlichkeitsinteressen zu erzielen wäre.“

— § 194 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Was zeichnet ein vollständiges Gutachten aus?

  • Persönliche Besichtigung durch den Sachverständigen
  • Auswertung aller wertbeeinflussenden Merkmale
  • Anwendung aller drei Bewertungsverfahren gem. ImmoWertV
  • Markt- und Lageanalyse mit aktuellen Vergleichsdaten
  • Nachvollziehbare Begründung jedes Wertansatzes
  • Persönliche Erläuterung der Ergebnisse inklusive

Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?

Ein Vollgutachten gem. § 194 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn ein rechtlich belastbarer Wertnachweis gefordert wird — durch Gerichte, Behörden oder Finanzinstitute.

Kauf & Verkauf

Rechtssichere Verhandlungsgrundlage auf Basis des tatsächlichen Marktwerts

Erbschaft & Schenkung

Steuerlich anerkannte Wertfeststellung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt

Scheidung & Zugewinn

Neutrale Bewertung als Grundlage für den Zugewinnausgleich

Gerichtsverfahren

Gerichtsfeste Wertermittlung für familienrechtliche und erbrechtliche Streitigkeiten

Bankfinanzierung

Bankgerechte Bewertung als Grundlage für Beleihung und Kreditvergabe

Steueroptimierung

Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt-Grundbesitzwert

Due Diligence

Verlässliche Wertgrundlage für Immobilientransaktionen und Portfoliobewertungen

Pflichtteil

Wertermittlung als Berechnungsgrundlage für Erb- und Pflichtteilsansprüche

Die drei anerkannten Bewertungsverfahren

Gemäß ImmoWertV wende ich je nach Objektart alle drei Verfahren an und gewichte sie sachgerecht zum Verkehrswert.

Vergleichswertverfahren

Wertermittlung auf Basis tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte. Ideal für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in liquiden Märkten.

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Ertragswertverfahren

Wertermittlung auf Basis nachhaltig erzielbarer Mieterträge. Typisch für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Objekte.

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Sachwertverfahren

Wertermittlung auf Basis der Herstellungskosten zzgl. Bodenwert. Angewendet bei selbst genutzten Objekten und bei fehlendem Vergleichsmarkt.

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Ablauf Ihres Verkehrswertgutachtens

01
Kostenlose Erstberatung

In einem persönlichen Gespräch klären wir Bewertungsanlass, Objektart und den benötigten Gutachtenumfang. Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot — transparent und ohne Folgekosten.

02
Unterlagen & Auftragserteilung

Sie übermitteln uns die verfügbaren Dokumente (Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Grundrisse, Mietverträge). Fehlende Unterlagen beschaffen wir gemeinsam beim Grundbuchamt oder der Gemeinde.

03
Persönliche Objektbesichtigung

Tobias Streckel besichtigt das Objekt persönlich. Bausubstanz, Lage, Ausstattung und alle wertbestimmenden Merkmale werden systematisch erfasst und fotografisch dokumentiert.

04
Markt- & Lageanalyse

Auswertung aktueller Marktdaten, Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, Bodenrichtwerte und regionaler Marktberichte. Analyse der Makro- und Mikrolage sowie marktbeeinflussender Faktoren.

05
Wertermittlung gem. ImmoWertV

Anwendung aller relevanten Bewertungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags-, Sachwertverfahren), sachgerechte Gewichtung und Ableitung des Verkehrswerts mit lückenloser, nachvollziehbarer Begründung.

06
Übergabe & persönliche Erläuterung

Sie erhalten das fertige Gutachten als gebundenes Exemplar und als PDF. Im Abschlussgespräch erläutere ich Ihnen Methodik und Ergebnis. Bei Bedarf vertreter ich Sie auch gegenüber Behörden, Banken und Gerichten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?+

Das Verkehrswertgutachten kostet bei mir pauschal 3.499 € inkl. MwSt. für Standardobjekte (Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser bis ca. 6 WE). Für größere oder komplexere Objekte erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot — stets vor Auftragserteilung, immer verbindlich.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Die Lieferzeit beträgt in der Regel 10 bis 15 Werktage ab vollständiger Unterlagenlieferung und erfolgter Objektbesichtigung. Bei dringendem Bedarf — z.B. für laufende Gerichtsverfahren oder Behördenfristen — sprechen Sie uns bitte direkt an.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?+

Ja. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kann dem Finanzamt als Nachweis vorgelegt werden, wenn der tatsächliche Verkehrswert unterhalb des behördlich ermittelten Grundbesitzwerts liegt. Dies ist besonders bei Erbschaft und Schenkung relevant und kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Was ist der Unterschied zum Kurzgutachten?+

Das Kurzgutachten (899 €) ist eine kompakte Marktwertanalyse für private Entscheidungen — Verkaufsplanung, Preischeck, erster Überblick. Es ist nicht für offizielle Zwecke geeignet. Das Verkehrswertgutachten (3.499 €) ist das vollständige, rechtlich belastbare Instrument gem. § 194 BauGB, anerkannt von Gerichten, Finanzämtern und Banken.

Erstellen Sie Gutachten bundesweit?+

Ja, ich erstelle Verkehrswertgutachten bundesweit. Für Objekte außerhalb der Region München/Bayern werden anfallende Reisekosten transparent ausgewiesen und vorab kommuniziert — stets als Teil des verbindlichen Festpreisangebots.

Kann ich das Gutachten vor Gericht vorlegen?+

Ja. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erfüllt alle formalen Anforderungen an ein Privatgutachten und kann als Beweismittel in Gerichtsverfahren vorgelegt werden. Auf Wunsch übernehme ich auch die gutachterliche Stellungnahme gegenüber dem Gericht und die Unterstützung bei der Verhandlung.

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  • 20+ Jahre institutionelle ExpertiseUBS, Catella, Real I.S. — für Ihre Bewertung

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Tobias Streckel

Tobias Streckel
Immobilien-Sachverständiger


08123 88 300 10