Der Verkehrswert (auch: Marktwert) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften einer Immobilie zu erzielen wäre — ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist das umfassendste und rechtlich belastbarste Bewertungsinstrument in Deutschland. Es ist in gerichtsüblicher Qualität erstellt und damit das Mittel der Wahl für alle offiziellen Anlässe bei Gerichten, Finanzämtern, Banken und Behörden.
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
— § 194 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Welches der normierten Verfahren angewandt wird, richtet sich nach Objektart und Datenlage. Für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser ist es meist das Vergleichswertverfahren.
Bei vermieteten Renditeobjekten tritt an dessen Stelle das Ertragswertverfahren.
Für eigengenutzte Wohngebäude und Sonderimmobilien greift dagegen das Sachwertverfahren.
Geht es nur um eine private Einschätzung ohne Nachweis gegenüber Dritten, genügt oft das günstigere Kurzgutachten.
Bodenrichtwerte und örtliche Wertfaktoren im Einzugsgebiet finden Sie unter Immobilienbewertung vor Ort.



