Allgemeine Geschäftsbedingungen

STRATON Real Estate Advisory UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Stand: Juni 2026

§ 1  Geltungsbereich und Vertragsparteien

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Immobilienbewertungen, Gutachten, Stellungnahmen, Investmentanalysen und sonstige sachverständige Leistungen, die die STRATON Real Estate Advisory UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schmiedweg 5, 85457 Wörth (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber Auftraggebern erbringt.
  2. „Auftraggeber“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die den Auftragnehmer mit einer Leistung beauftragt. Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, die die Leistung zu Zwecken beauftragt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, ist er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Verbraucher-Auftraggeber“). Alle übrigen Auftraggeber sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen erbringt, ohne ausdrücklich zu widersprechen.
  4. Individuelle vertragliche Vereinbarungen (z. B. im Auftragsschreiben oder in einer Leistungsbeschreibung) haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2  Vertragsschluss und Auftragserteilung

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich, per E-Mail oder auf elektronischem Wege annimmt oder wenn der Auftragnehmer eine Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt. Maßgeblich ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
  3. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Die Textform (E-Mail) genügt.
  4. Gibt der Auftraggeber eine Bestellung auf, erkennt er damit an, zur Beauftragung berechtigt zu sein (z. B. als Eigentümer, Bevollmächtigter oder Insolvenzverwalter). Stellt sich nachträglich heraus, dass die Beauftragungsbefugnis fehlte, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Interessenkonflikte bestehen oder die Unabhängigkeit als Sachverständiger gefährdet wäre.

§ 3  Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende sachverständige Leistungen:
    • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB auf Basis der ImmoWertV und der Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
    • Kurzgutachten und Wertindikationen
    • Gutachten zur Restnutzungsdauer (RND-Gutachten)
    • Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG
    • Gutachterliche Stellungnahmen und Plausibilisierungen
    • Investmentbewertungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Projektkalkulation
    • Machbarkeitsstudien und Immobilienfondsanalysen
    • Residualwertermittlungen
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht Vertragsinhalt; dies gilt insbesondere für Rechtsgutachten, steuerliche Beratung sowie die Überprüfung der Echtheit oder Vollständigkeit übergebener Unterlagen.
  3. Jedes Gutachten und jede Stellungnahme wird ausschließlich auf Grundlage der verfügbaren Marktdaten, der übergebenen Unterlagen und der Befunde der Objektbesichtigung erstellt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Bodenproben, Umweltgutachten, statische Berechnungen oder ähnliche Fachgutachten Dritter zu veranlassen oder auf deren Richtigkeit zu prüfen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
  4. Gutachten des Auftragnehmers werden ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck (z. B. steuerlicher Nachweis, Scheidungsverfahren, Kreditbesicherung) erstellt. Jede Verwendung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfte einer schriftlichen Freigabe und kann zu einer geänderten Vergütung führen.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern die Unabhängigkeit und Qualität der Leistung gewährleistet bleibt.

§ 4  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:
    • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
    • Lageplan und Flurkartenauszug
    • Baugenehmigungen, Baupläne und Baubeschreibungen
    • Wohnflächenberechnung und Berechnung des Bruttoraumvolumens
    • Bei Renditeobjekten: aktuelle Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Leerstandsangaben
    • Angaben zu Dienstbarkeiten, Baulasten und öffentlich-rechtlichen Beschränkungen
    • Bekannte Mängel und Auflagen
  2. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten zum vereinbarten Besichtigungstermin Zugang zum Bewertungsobjekt, einschließlich aller Keller-, Dachboden- und Nebenräume. Wird der Zugang verweigert oder kann er nicht ermöglicht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gutachten auf Basis verfügbarer Unterlagen und Außenbesichtigung zu erstellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind. Weist ein Gutachten auf Grundlage falscher oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers einen unzutreffenden Wert aus, trägt der Auftraggeber das hierdurch entstehende Risiko allein; der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht.
  4. Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete oder unvollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verursacht werden, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Die vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend. Mehraufwand infolge unvollständiger Unterlagen oder zusätzlicher Besichtigungsbedarfe wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke eines Gerichts- oder Behördenverfahrens stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die maßgebliche Verfahrensakte oder Fristangaben rechtzeitig zur Verfügung.

§ 5  Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Honorar gemäß Auftragsbestätigung oder Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Festpreise des Auftragnehmers zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Für gerichtlich bestellte Sachverständige gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in seiner jeweils gültigen Fassung, soweit das Gericht keine abweichende Vereinbarung ermöglicht.
  2. Zusätzlich zum vereinbarten Honorar sind Auslagen (insbesondere Fahrtkosten, Kopierkosten, Registerauszüge, Katasterunterlagen) gesondert erstattungsfähig, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich als inklusive ausgewiesen sind. Fahrtkosten werden nach dem amtlichen Kilometersatz oder auf Grundlage tatsächlicher Kosten (Bahn, Flug) abgerechnet.
  3. Bei Aufträgen mit einem Honorar ab 2.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Nettohonorars bei Auftragserteilung zu verlangen. Die Erstellung des Gutachtens beginnt nach Zahlungseingang der Anzahlung.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (für Unternehmer) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (für Verbraucher) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 5 € pro Mahnung geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung storniert, sind folgende Stornopauschalen fällig:
    • Stornierung mehr als 7 Werktage vor dem vereinbarten Besichtigungstermin: 25 % des vereinbarten Nettohonorars
    • Stornierung 3–7 Werktage vor dem vereinbarten Besichtigungstermin: 50 % des vereinbarten Nettohonorars
    • Stornierung weniger als 3 Werktage vor dem vereinbarten Besichtigungstermin oder nach Beginn der Leistungserbringung: 75 % des vereinbarten Nettohonorars

    Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 6  Liefer- und Leistungsfristen

  1. Vom Auftragnehmer genannte Liefer- oder Fertigstellungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt, unverbindliche Richtwerte. Die Frist beginnt nach vollständiger Vorlage aller erforderlichen Unterlagen durch den Auftraggeber und nach Eingang einer etwaigen vereinbarten Anzahlung.
  2. Der Auftragnehmer gerät nicht in Verzug, solange die Leistungserbringung durch höhere Gewalt, Krankheit des Sachverständigen, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen oder die verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verhindert wird. In diesen Fällen verlängern sich die vereinbarten Fristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um vier Wochen. Dauert das Hindernis länger an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Verbindliche Eilfristen können gesondert vereinbart werden; dies erfordert eine ausdrückliche schriftliche Absprache und kann einen Eilzuschlag begründen.

§ 7  Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf das Dreifache des für den konkreten Auftrag vereinbarten Nettohonorars, maximal jedoch auf 500.000 € pro Schadensfall. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Für Schäden aus der Verletzung sonstiger (nicht-wesentlicher) Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Gutachten und Stellungnahmen des Auftragnehmers sind ausschließlich für den Auftraggeber und den vereinbarten Verwendungszweck erstellt. Eine Haftung gegenüber Dritten, die das Gutachten ohne Wissen und Zustimmung des Auftragnehmers verwenden, ist ausgeschlossen. Soll das Gutachten gegenüber Dritten (z. B. Banken, Gerichten, Käufern) verwendet werden, ist dies bei der Auftragserteilung anzugeben.
  6. Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt, soweit der Schaden durch mangelhafte, fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Auftraggebers oder durch dem Auftragnehmer nicht bekannte Umstände (z. B. verborgene Mängel, Altlasten, nicht offengelegte Rechte Dritter) verursacht wurde.
  7. Ansprüche aus fehlerhafter Leistung verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme des Gutachtens, spätestens nach fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Für Verbraucher-Auftraggeber gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  8. Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme, die üblichen Standards für freiberufliche Immobiliensachverständige entspricht.

§ 8  Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Gutachten, Stellungnahmen, Analysen und sonstige schriftliche Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
  2. Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Die Weitergabe an Dritte, die öffentliche Verbreitung oder Vorlage gegenüber Behörden, Gerichten, Banken und Versicherungen für den vereinbarten Zweck ist hiervon umfasst.
  3. Darüber hinausgehende Verwertungen – insbesondere die Vervielfältigung, Veröffentlichung im Internet, Verwendung für Werbezwecke oder die Übertragung von Rechten auf Dritte – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Inhaltliche Änderungen am Gutachten durch den Auftraggeber oder Dritte sind ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers untersagt. Werden Änderungen vorgenommen, haftet der Auftragnehmer nicht für die Folgen der geänderten Fassung.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Bewertungsobjekt und das Gutachten (in anonymisierter Form, d. h. ohne Rückschluss auf den Auftraggeber oder das Objekt) zu Referenz- und Trainingszwecken zu verwenden.

§ 9  Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen über den Auftraggeber, das Bewertungsobjekt und das Bewertungsergebnis vertraulich. Er gibt diese Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiter.
  2. Ausgenommen hiervon sind: (a) Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden des Auftragnehmers werden; (b) Informationen, zu deren Offenlegung der Auftragnehmer gesetzlich (z. B. gegenüber Gerichten, Finanzbehörden, Berufsaufsichtsorganen) verpflichtet ist; (c) die Vorlage des Gutachtens gegenüber dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Behörde im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und fünf Jahre nach dessen Beendigung.
  4. Auch der Auftraggeber behandelt etwaige Informationen über die Methoden, Kalkulationsgrundlagen und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers vertraulich.

§ 10  Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu Speicherdauern enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Website unter bewerter-immobilien.de/datenschutz abrufbar ist.

§ 11  Widerrufsrecht für Verbraucher-Auftraggeber

Hinweis: Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher-Auftraggeber im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

  1. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (STRATON Real Estate Advisory UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schmiedweg 5, 85457 Wörth, E-Mail: ts@bewerter-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  4. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  5. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 BGB): Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir mit der Leistungserbringung beginnen, so verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht, sobald wir die vereinbarte Leistung vollständig erbracht haben. Bei teilweise erbrachter Leistung haben Sie einen anteiligen Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu entrichten.
  6. Muster-Widerrufsformular (nur auszufüllen und zurückzusenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen):

    An: STRATON Real Estate Advisory UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schmiedweg 5, 85457 Wörth, E-Mail: ts@bewerter-immobilien.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

    Bestellt am (*)/erhalten am (*):

    Name des/der Verbraucher(s):

    Anschrift des/der Verbraucher(s):

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

    Datum:

    (*) Unzutreffendes streichen.

§ 12  Abnahme und Übergabe

  1. Das Gutachten oder die Stellungnahme gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber das Arbeitsergebnis erhalten hat und nicht innerhalb von 14 Werktagen schriftlich begründete Mängelrügen erhebt.
  2. Mängelrügen sind schriftlich zu erheben und müssen den behaupteten Mangel konkret bezeichnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Mängel durch Nachbesserung zu beheben.
  3. Kein Mangel liegt vor, wenn das Gutachten zu einem Ergebnis kommt, das der Auftraggeber sich inhaltlich anders vorgestellt hatte, sofern die Wertermittlung methodisch korrekt und auf Grundlage der verfügbaren Daten nachvollziehbar begründet ist. Eine bestimmte Bewertungshöhe wird nicht geschuldet und ist nicht Gegenstand einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Beschaffenheitsvereinbarung.

§ 13  Aufbewahrung und Akteneinsicht

  1. Der Auftragnehmer bewahrt eine Kopie des erstellten Gutachtens sowie die zugehörigen Arbeitsunterlagen für die Dauer von zehn Jahren auf, gerechnet vom Abgabedatum des Gutachtens.
  2. Im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten können kürzere oder längere Fristen gelten.

§ 14  Streitbeilegung

  1. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: ts@bewerter-immobilien.de.
  2. Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die auf Grundlage dieser AGB geschlossen wurden, ist – soweit der Auftraggeber Unternehmer ist – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Wörth, Amtsgericht München). Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
  3. Für Verbraucher-Auftraggeber gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften; insbesondere kann der Verbraucher am Gericht seines Wohnsitzes klagen.

§ 16  Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht und auf diese Folge hingewiesen wurde.

STRATON Real Estate Advisory UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Schmiedweg 5 · 85457 Wörth · Deutschland
Telefon: 08123 88 300 10 · E-Mail: ts@bewerter-immobilien.de
Registergericht: Amtsgericht München · HRA 122595
Stand: Juni 2026