Die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ist der Maßstab für die zulässige Wohnraummiete in Deutschland. Sie bestimmt, wie hoch die Miete erhöht werden darf, welcher Modernisierungsanteil umgelegt werden kann und welchen Mietertrag eine Immobilie nachhaltig erzielt.
Das Mietwertgutachten ermittelt die marktübliche Nettokaltmiete für Ihre Immobilie auf Basis eines Sachverständigenvergleichs — methodisch korrekt, nachvollziehbar dokumentiert und vor Gericht verwertbar.
Der ermittelte Rohertrag ist zugleich die zentrale Eingangsgröße im Ertragswertverfahren.
Soll der Wert des Objekts insgesamt festgestellt werden, führt der Weg über das Verkehrswertgutachten.



