Auftraggeber
Gerichtsfeste Immobiliengutachten für Behörden, Gerichte, Notariate und Insolvenzverwalter — erstellt nach den Anforderungen des öffentlichen Rechts und der Justiz von einem Sachverständigen mit institutionellem Praxishintergrund.
Gerichtsfest
ImmoWertV-konform
Termintreue
Bundesweit
Gutachten für die öffentliche Hand und die Justiz unterliegen besonders hohen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, formale Korrektheit und inhaltliche Präzision. Das Gutachten muss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, belastbar begründet und fachlich anfechtungsresistent sein.
Mit über 20 Jahren Erfahrung im institutionellen Immobilienbereich — u.a. bei UBS Real Estate, Catella und Real I.S. — bringe ich das Methodenwissen und die Sorgfalt mit, die diese Auftraggeber benötigen. Ich bin mit den Anforderungen von Gerichten, Behörden und Notariaten vertraut und kenne die Dokumentationsstandards, die in diesen Verfahren erwartet werden.
Mein Anspruch an jedes Gutachten für Behörden und Gerichte:
Für komplexe oder eilbedarf-Gutachten im Rahmen von Gerichtsverfahren, Zwangsversteigerungen oder behördlichen Verfahren erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Als Sachverständiger arbeite ich regelmäßig für folgende Auftraggeber aus dem Bereich der öffentlichen Hand und der Justiz.
Amts-, Land- und Oberlandesgerichte benötigen im Rahmen von Erbschafts-, Scheidungs-, Zwangsversteigerungs- und WEG-Verfahren unabhängige, gerichtsfeste Immobiliengutachten. Ich erstelle Privatgutachten, die als Beweismittel vorgelegt werden können, und stehe auf Anforderung als Sachverständiger zur Verfügung.
Städte, Gemeinden, Landkreise und andere öffentliche Träger benötigen Wertgutachten für den Kauf und Verkauf von Liegenschaften, Enteignungsverfahren, die Bewertung von Kommunalvermögen oder die Grundlage für Bebauungsplanverfahren.
Notare benötigen verlässliche Marktwerte als Grundlage für Kaufverträge, Schenkungen und Erbauseinandersetzungen. Rechtsanwälte setzen im Rahmen von Mandaten fundierte Gutachten als Beweismittel ein.
Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Nachlassverwalter und Betreuungsbehörden benötigen zügige, marktgerechte Bewertungen zur Verwertung von Immobilien aus Insolvenzmassen oder zur Vermögensauseinandersetzung.
Ich erstelle alle gängigen Gutachtenformate, die im Bereich der öffentlichen Hand und Justiz benötigt werden.
Vollständiges Immobiliengutachten nach § 194 BauGB — gerichtsfest, ImmoWertV-konform und steuerlich anerkannt. Das Standardinstrument für alle formalen Bewertungsanlässe.
Schriftliche Wertaussage oder Plausibilisierung eines bestehenden Gutachtens — z.B. als Erwiderung auf ein Gegengutachten oder als zusätzliche Expertise für ein laufendes Verfahren.
Wertermittlung gemäß PfandBG für die öffentliche Kreditvergabe oder für kommunale Finanzierungsvorhaben, bei denen ein nachhaltiger Beleihungswert als Grundlage benötigt wird.
Aktualisierung oder Ergänzung eines bestehenden Gutachtens bei geänderten Marktverhältnissen, Verfahrensverlauf oder richterlicher Rückfrage. Ich nehme Stellung und erläutere meine Methodik.
Wertermittlung als Grundlage für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren. Berücksichtigung aller wertrelevanten Belastungen und Besonderheiten des Grundbuchs.
Wertermittlung als Grundlage für Enteignungs- und Umlegungsverfahren gemäß BauGB — für Behörden ebenso wie für betroffene Eigentümer, die eine unabhängige Gegendarstellung benötigen.
Behörden und Gerichte stellen höchste Anforderungen an Sachverständige. Hier sind meine Argumente.
20+ Jahre Portfoliomanagement bei UBS, Catella und Real I.S. — Präzision auf institutionellem Niveau.
Jedes Gutachten erfüllt die Anforderungen der ImmoWertV, WertR und der einschlägigen Gerichtspraxis.
Verfahrensfristen werden eingehalten. Bei Eilbedarf sprechen Sie mich direkt an — schnelle Lösungen sind möglich.
Besichtigungen und Gutachten für Objekte in ganz Deutschland — flexibel und mit kurzen Vorlaufzeiten.
Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit kurzer Beschreibung des Bewertungsanlasses, der Objektart und der Verfahrensanforderungen. Bei gerichtlichen Aufträgen bitte Aktenzeichen und Fristangabe mitteilen.
Nach Eingang der relevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Lageplan, Baubeschreibung, ggf. Mietverträge) erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot mit Zeitplan. Für Verfahren mit gesetzlicher Vergütungsregelung erstelle ich das Angebot entsprechend.
Persönliche Besichtigung durch Tobias Streckel mit systematischer Erfassung aller wertbestimmenden Merkmale. Abstimmung mit Eigentümern, Verwaltern oder Beheizkostenträgern sofern erforderlich.
Anwendung der relevanten Bewertungsverfahren gemäß ImmoWertV, lückenlose Dokumentation aller Annahmen und Quellen. Das Gutachten erfüllt die formalen Anforderungen an ein Privatgutachten im Sinne der ZPO.
Lieferung des Gutachtens als gebundenes Exemplar und als PDF. Auf Anforderung erstelle ich Ergänzungsgutachten, beantwortende Stellungnahmen bei richterlichen Rückfragen oder nehme als Sachverständiger an Verhandlungsterminen teil.
Ja. Meine Gutachten erfüllen alle formalen Anforderungen an ein Privatgutachten im Sinne der ZPO und können als urkundliches Beweismittel eingereicht werden. Auf Anforderung des Gerichts stehe ich auch als Sachverständiger zur Verfügung und erläutere die Methodik mündlich.
Ja. Für laufende Gerichtsverfahren, Versteigerungstermine oder behördliche Fristen biete ich nach Möglichkeit eine bevorzugte Bearbeitung an. Bitte kontaktieren Sie mich direkt mit Ihrem Fristdatum — ich kläre umgehend die Machbarkeit und nenne Ihnen einen verbindlichen Liefertermin.
Für behördlich oder gerichtlich bestellte Sachverständige gilt das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Bei Privataufträgen durch Rechtsanwälte, Notare oder Parteien gilt ein frei vereinbarter Festpreis. Bitte teilen Sie mir beim Erstkontakt mit, ob es sich um ein gerichtliches oder privates Mandat handelt.
Ja. Ich prüfe bestehende Gutachten auf methodische Korrektheit, Vollständigkeit und Marktgerechtigkeit und erstelle bei Bedarf eine eigene Wertermittlung oder eine begründete Stellungnahme zu einem vorliegenden Gutachten (sog. Plausibilisierung oder Ergänzungsgutachten).
Kommunen und Behörden können mich direkt beauftragen. Nach einer kurzen telefonischen Abstimmung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Preis, Leistungsbeschreibung und Zeitplan, das als Auftragsgrundlage genutzt werden kann. Auf Wunsch stelle ich auch eine Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Bewertungsaufträge zur Verfügung.
Ich stehe für Ihre Fragen zur Verfügung und nenne Ihnen schnell einen verbindlichen Termin und Preis.
Für Behörden und Gerichte zählt nur eines: Ein Gutachten, das jeder Prüfung standhält.