ImmoWertV als PDF – die Lesefassung
Die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 vollständig und übersichtlich neu gesetzt: mit Inhaltsübersicht und Seitenzahlen, allen Anlagen einschließlich der Normalherstellungskosten 2010 und gut lesbaren Tabellen. Für Sachverständige, Banken, Gerichte und alle, die mit Verkehrswerten arbeiten.
- 88 Seiten
- PDF · 0,5 MB
- Textstand ab 1.1.2022
- Anlagen 1–5 inkl. NHK 2010
Keine amtliche Fassung – verbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.
Was diese Lesefassung bietet
Inhaltsübersicht mit Seitenzahlen
Alle Teile, Abschnitte und Paragrafen sowie die Anlagen mit Seitenangabe – schnell gefunden, am Bildschirm wie im Ausdruck.
Tabellen neu aufgebaut
NHK 2010, Modernisierungspunkte, Bewirtschaftungskosten und Gebäudestandards als durchsuchbare Tabellen – auch die im Original nur als Grafik enthaltene NHK-Tabelle für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Formeln als Text
Kapitalisierungs- und Abzinsungsfaktor (§ 34) sowie das Restnutzungsdauer-Modell (Anlage 2) sauber gesetzt und kopierbar.
Ruhiges Druckbild
Eine Schrift, eine Größe, schwarz auf weiß – mit Kopfzeile je Teil und Anlage. Breite Tabellen stehen im Querformat.
Inhalt im Überblick
Verordnungstext
- Teil 1Allgemeines§§ 1–11S. 5
- Teil 2Für die Wertermittlung erforderliche Daten§§ 12–23S. 10
- Teil 3Besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren§§ 24–39S. 16
- Teil 4Bodenwertermittlung; grundstücksbezogene Rechte und Belastungen§§ 40–52S. 22
- Teil 5Schlussvorschriften§§ 53–54S. 27
Anlagen
- Anlage 1Modellansätze für die GesamtnutzungsdauerS. 29
- Anlage 2Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden bei ModernisierungenS. 30
- Anlage 3Modellansätze für BewirtschaftungskostenS. 33
- Anlage 4Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)Grundlagen, Kostenkennwerte, GebäudestandardsS. 35
- Anlage 5Katalog der Grundstücksmerkmale des BodenrichtwertgrundstücksS. 83
Einblick



Rechtlicher Hinweis
Diese Lesefassung ist keine amtliche Veröffentlichung. Rechtlich verbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text (BGBl. I 2021 S. 2805).
Grundlage ist die Fassung auf gesetze-im-internet.de (Textnachweis ab 1.1.2022). Layout, Inhaltsübersicht, Tabellen und Formeln wurden neu gestaltet, der Wortlaut wurde nicht verändert. Spätere Änderungen der Verordnung sind gegebenenfalls nicht berücksichtigt.
Trotz sorgfältiger Übertragung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Lesefassung dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.



