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Netzwerk · Fachliche Zusammenarbeit · Empfehlungen
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Spezialisten an unserer Seite
Ein Verkehrswert ist selten das Ende einer Frage. Steuer, Recht und Finanzierung schließen unmittelbar an. Deshalb arbeiten wir mit ausgewählten Fachleuten zusammen — persönlich bekannt, fachlich geprüft.
Persönlich ausgewählt
Klare Schnittstellen
Unsere Partner
Jeder Eintrag steht für eine Zusammenarbeit, die sich in konkreten Mandaten bewährt hat — dort, wo Immobilienbewertung und Fachberatung ineinandergreifen.

Franz Schober
SteuerberaterSteuerberatungSteuerberatung Schober
Franz Schober · Steuerberater · Frankfurt am Main
Die Kanzlei von Steuerberater Franz Schober berät Privatpersonen und Unternehmen in allen steuerlichen Fragen — mit einem Schwerpunkt, der unsere Arbeit regelmäßig berührt: der steuerlichen Behandlung von Immobilien. Wo ein Verkehrswert gegenüber dem Finanzamt belastbar sein muss, stimmen wir Gutachten und steuerliche Argumentation direkt aufeinander ab.
- Erbschaft & Schenkung — Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt
- Grundsteuer — gutachterlicher Wertnachweis, wenn der Feststellungswert deutlich über dem Marktniveau liegt
- Kaufpreisaufteilung & AfA — Trennung von Grund und Gebäude, Restnutzungsdauer als Abschreibungsgrundlage
- Immobilien im Betriebsvermögen — Bilanzansatz, Entnahme, Übertragung und Nachfolgeplanung

Wolfgang Holzberger, LL.M.
RechtsanwaltImmobilienrechtKanzlei RA Wolfgang Holzberger, LL.M.
Wolfgang Holzberger, LL.M. · Rechtsanwalt · München
Rechtsanwalt Wolfgang Holzberger berät seit der Kanzleigründung 1999 Privatpersonen und Unternehmen im Immobilienrecht, im Forderungsmanagement und in der Vertragsgestaltung. Wo ein Streit oder eine Verhandlung an einer Wertfrage hängt — Miete, Kaufpreis, Mangel oder Sicherheit —, greifen anwaltliche Argumentation und Gutachten unmittelbar ineinander.
- Mietrecht — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- Kaufvertragsrecht — Minderung und Schadensersatz bei Mängeln der Immobilie, Wertverhältnis nach § 441 Abs. 3 BGB
- Bauvertragsrecht — Baumängel, Nachträge und Vergütung, mangelbedingter Minderwert nach § 638 BGB
- Forderungsmanagement — Durchsetzung bis in die Zwangsvollstreckung, Verkehrswert der Immobilie nach § 74a Abs. 5 ZVG
Zusammenarbeit gesucht?
Sie beraten Mandanten, bei denen ein belastbarer Immobilienwert den Ausschlag gibt — steuerlich, rechtlich oder in der Finanzierung? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen jede Partnerschaft persönlich.





