Wer trägt die Kosten für ein Wertgutachten bei einer Scheidung?
Grundsätzlich trägt die Kosten, wer das Gutachten in Auftrag gibt. Bei einer gerichtlichen Zugewinnausgleichs- oder Aufteilungsklage kann das Gericht die Kosten auch beiden Parteien anteilig auferlegen oder demjenigen, der im Rechtsstreit unterliegt.
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