Kann ein Ehepartner ein eigenes Gutachten beauftragen, wenn er das gemeinsame Gutachten anzweifelt?
Ja, grundsätzlich kann jeder Ehepartner ein eigenes Privatgutachten in Auftrag geben. Im gerichtlichen Verfahren entscheidet letztlich jedoch meist ein vom Gericht bestellter, neutraler Sachverständiger über den maßgeblichen Wert.
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