Immobiliengutachten
im Überblick
Vom vollständigen Verkehrswertgutachten bis zur gutachterlichen Stellungnahme — wir erstellen das Gutachtenformat, das zu Ihrem Bewertungsanlass passt. Nicht jede Situation erfordert ein Vollgutachten.
Das richtige Format für jeden Anlass
Die Wahl des Gutachtenformats hängt vom Bewertungsanlass, dem Verwendungszweck und der erforderlichen rechtlichen Belastbarkeit ab. Wir beraten Sie zu Beginn, welches Format für Ihre Situation sinnvoll ist.
Verkehrswertgutachten
Vollständiges Wertgutachten gemäß § 194 BauGB — gerichtsüblich, bankenzugelassen und für alle offiziellen Anlässe geeignet.
- Detaillierte Objektbesichtigung
- 3 anerkannte Bewertungsverfahren
- Gerichtsüblich & bankenzugelassen
- Persönliche Präsentation
Kurzgutachten
Kompakte Marktwertanalyse für private Entscheidungen, Verkaufsplanung oder ersten Überblick — in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
- Besichtigung des Objekts
- Markt- und Lageanalyse
- Schriftliche Wertermittlung
Mietwertgutachten
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 BGB — für Mieterhöhungen, Modernisierungszuschläge, Ertragswertberechnungen oder als Beweismittel vor Gericht.
- Besichtigung des Objekts
- Markt- und Vergleichsmietenanalyse
- Schriftliches Mietwertgutachten
- Als Beweismittel vor Gericht geeignet
Restnutzungsdauer-Gutachten
Kürzere AfA aufgrund des Nachweises einer tatsächlichen kürzeren Restnutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG - Kosten für Gutachten steuerlich absetzbar.
- Besichtigung des Objekts
- Baualtersnachweis und Zustandsanalyse
- Schriftliches RND-Gutachten
- Zur steuerlichen Geltendmachung nach § 7 EStG
Gutachterliche Stellungnahme
Methodisch vollwertige Expertise ohne die formellen Anforderungen eines § 194-Gutachtens — für Plausibilitätsprüfungen, Zweitmeinungen und Wirtschaftsprüferunterstützung.
- Fundierte Werteinschätzung
- Methodisch nachvollziehbar
- Schnelle Bearbeitung
- Für Plausibilität & Zweitmeinung
Kirchen und Sakralimmobilien
Verkehrswertgutachten für Kirchen, Kapellen, Pfarrhäuser und Gemeindezentren — ohne Vergleichsmarkt, hergeleitet über Sachwert und Umnutzungspotenzial.
- Sachwert mit begründeter Marktanpassung
- Umnutzungspotenzial und Denkmalschutz
- Für Gremien und Kirchenaufsicht aufbereitet
Ober- und Schiedsgutachten
Wenn eine Bewertung streitig wird: Obergutachten, bindendes Schiedsgutachten nach § 317 BGB oder Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag.
- Prüfung eines vorliegenden Gutachtens
- Schiedsgutachten nach §§ 317–319 BGB
- Grundlage für Einwendungen im Prozess
Welches Gutachten für welchen Zweck?
Eine kurze Entscheidungshilfe für die häufigsten Bewertungsanlässe.
Nur das vollständige Gutachten gem. § 194 BauGB wird von Gerichten, Kreditinstituten und Finanzämtern als rechtlich belastbarer Wertnachweis anerkannt.
Für private Informationszwecke reicht ein Kurzgutachten — schneller und kostengünstiger, aber nicht für offizielle Zwecke geeignet.
Das Mietwertgutachten weist die ortsübliche Vergleichsmiete nach — Grundlage für Mieterhöhungsverlangen und Beweismittel im Mietrechtsstreit.
Ein RND-Gutachten weist eine kürzere Restnutzungsdauer nach und ermöglicht damit einen erhöhten AfA-Satz — relevant für alle Vermieter älterer oder stark abgenutzter Objekte.
Das passende Gutachten anfragen
Wir beraten Sie unverbindlich, welches Gutachtenformat für Ihren Bewertungsanlass sinnvoll und wirtschaftlich ist.
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