Sie brauchen eine belastbare Wertermittlung für eine Immobilie im Landkreis Regensburg? Ich erstelle Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und den Vorgaben der ImmoWertV, Kurzgutachten für den privaten Bedarf sowie Gutachten zur Restnutzungsdauer, zum Mietwert und zum Beleihungswert.

Der Landkreis umschließt die kreisfreie Stadt Regensburg. Die angrenzenden Gemeinden bilden einen eigenen Markt mit deutlichem Stadtbezug, der übrige Kreis reicht ins Donau- und Naabtal.

Was hier wertrelevant ist

Eigener Gutachterausschuss. Für Objekte im Landkreis gelten andere Daten und ein anderer Ausschuss als für das Stadtgebiet Regensburg. Eine Verwechslung führt regelmäßig zu falschen Vergleichswerten.

Umlandgemeinden. Zwischen den unmittelbar an die Stadt grenzenden Gemeinden und dem ländlichen Kreisgebiet liegen deutliche Niveauunterschiede.

Hochwasser an Donau und Naab. Ob ein Grundstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, ist für Bebaubarkeit und Versicherbarkeit erheblich.

Marktstruktur

Grundlage jeder Wertermittlung sind die Daten des zuständigen Gutachterausschusses. Der Gutachterausschuss des Landkreises Regensburg führt nach § 195 BauGB die Kaufpreissammlung, ermittelt daraus die Bodenrichtwerte und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht mit Umsatzzahlen, Preisentwicklung und den erforderlichen Daten — Liegenschaftszinssätze, Sachwert- und Vergleichsfaktoren. Die Bodenrichtwerte sind über den Kartendienst des Freistaats kostenfrei einsehbar; Kaufpreissammlung und Grundstücksmarktbericht führt der Ausschuss selbst.

Diese Daten gelten jeweils für das Gebiet des Ausschusses. Das ist der Grund, weshalb sich ein Wert nicht aus dem Nachbarkreis ableiten lässt: Dort gilt eine andere Kaufpreissammlung, ein anderer Liegenschaftszinssatz und ein anderer Stichtag. Wer mit bundesweiten Durchschnittswerten rechnet, verfehlt beides.

Lage und Teilmärkte im Landkreis Regensburg

Die Lage des Grundstücks innerhalb des Gebiets lässt sich in der Karte nachvollziehen.

Lage von Landkreis Regensburg im Einzugsgebiet der Wertermittlung. Kartengrundlage © OpenStreetMap-Mitwirkende. Die amtlichen Bodenrichtwertzonen führt der zuständige Gutachterausschuss; verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich dieser. Zur amtlichen Karte: BORIS-Bayern.

Angrenzende Gebiete

Die Datengrundlage endet an der Gebietsgrenze — jenseits davon gelten ein anderer Gutachterausschuss, eine andere Kaufpreissammlung und eigene Bodenrichtwerte. Für Objekte in der Nachbarschaft finden Sie die zuständige Stelle hier:

Welches Verfahren passt hier?

In den größeren Gemeinden reicht die Kaufpreissammlung für das Vergleichswertverfahren; in kleineren Orten kommen oft zu wenige Kauffälle je Jahr zusammen, sodass das Sachwertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser den tragfähigeren Weg darstellt. Bei vermieteten Objekten und gemischt genutzten Anwesen ist das Ertragswertverfahren maßgeblich. Welches Verfahren gewählt wird, ist im Gutachten zu begründen — nicht umgekehrt.

Welches Gutachten brauchen Sie?

Für Finanzamt, Gericht und Bank ist das Verkehrswertgutachten das richtige Format. Geht es um eine private Entscheidung — Verkaufspreis, Erbauseinandersetzung, Modernisierung —, genügt häufig das Kurzgutachten zum Festpreis. Für eine höhere Abschreibung kommt das Restnutzungsdauer-Gutachten in Betracht, für Miethöhe und Mieterhöhung das Mietwertgutachten.

Eine Übersicht über alle Gebiete mit eigener Seite finden Sie unter Immobilienbewertung vor Ort.

Der Landkreis in Zahlen

194.543Einwohner
43Gemeinden
16.630größte Gemeinde
819kleinste Gemeinde

Die größten Gemeinden sind Regenstauf (16.630), Neutraubling (14.614), Lappersdorf (13.524), Hemau (9.700) und Nittendorf (9.402). Zwischen der größten und der kleinsten Gemeinde liegt etwa das 20-Fache an Einwohnern — ein Hinweis darauf, wie unterschiedlich die Teilmärkte innerhalb des Landkreises sind. Wer den Wert einer Immobilie hier bestimmen will, kommt mit einem Durchschnitt für das gesamte Kreisgebiet nicht weit; die Karte oben zeigt die Gemeinden nach ihrer Entfernung zum nächsten Oberzentrum.