Plausibilitätsprüfung · Zweitmeinung · WP-Unterstützung

Gutachterliche
Stellungnahme

Die gutachterliche Stellungnahme ist eine methodisch vollwertige Sachverständigenexpertise ohne die formellen Anforderungen eines § 194-Vollgutachtens — für Plausibilitätsprüfungen, Zweitmeinungen und die Unterstützung von Wirtschaftsprüfern.


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Festpreis 890 €

Schnell & kompakt

WP-geeignet

Bundesweit

Sachverständige Expertise — ohne formellen Vollgutachtenrahmen

Nicht jede Situation erfordert das vollständige formale Gerüst eines Verkehrswertgutachtens gem. § 194 BauGB. Die gutachterliche Stellungnahme ist eine methodisch ebenso fundierte, aber kompaktere Einschätzung durch einen Sachverständigen — für Zwecke, bei denen die volle Formalität des Vollgutachtens nicht erforderlich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Trotz kürzerer Form ist die methodische Basis identisch: persönliche Besichtigung (soweit erforderlich), Marktdatenanalyse und fachlich begründete Werteinschätzung. Der Unterschied liegt nicht in der Qualität, sondern im Umfang der Dokumentation.

Vollgutachten vs. Stellungnahme — wann was?

Vollgutachten
Gericht, Bank, Finanzamt, offizieller Wertnachweis
Stellungnahme
WP-Plausibilisierung, interne Prüfung, Zweitmeinung, Kreditgespräch

Wann ist eine gutachterliche Stellungnahme sinnvoll?

Eine Stellungnahme ist die richtige Wahl, wenn eine fundierte Sachverständigeneinschätzung benötigt wird — aber kein formales Vollgutachten erforderlich ist.

Plausibilitätsprüfung bestehender Gutachten

Ein vorliegendes Wertgutachten soll durch einen unabhängigen Sachverständigen auf Methodenkonformität, Annahmenqualität und Ergebnisplausibilität überprüft werden.

Wirtschaftsprüfer-Unterstützung

WP-Gesellschaften benötigen für die Prüfung von Investment-Property-Positionen (IAS 40, IFRS 13) eine sachverständige Stellungnahme zur Plausibilität des Managementansatzes.

Zweitmeinung bei Transaktionen

Investoren, Verkäufer und Banken holen vor großen Transaktionen eine unabhängige Zweitmeinung ein, um den vorliegenden Kaufpreis oder eine interne Schätzung zu validieren.

Interne Berichte & Investorenkommunikation

Für interne Entscheidungsvorlagen, Investorenberichte und Management-Reports ist eine gutachterliche Stellungnahme ausreichend — und deutlich effizienter als ein Vollgutachten.

Kreditgespräch & Beleihungsvorprüfung

Vor der formalen Beauftragung eines Bankgutachtens kann eine Stellungnahme die Wertvorstellung des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditinstitut belegen und den Finanzierungsprozess beschleunigen.

Ergänzung & Update bestehender Gutachten

Wenn ein bestehendes Vollgutachten aktualisiert oder um neue Fakten (Mietvertragsänderung, Modernisierung) ergänzt werden soll, ist eine Stellungnahme die effizientere Alternative zu einem neuen Vollgutachten.

Ablauf der gutachterlichen Stellungnahme

01
Unterlagen & Zweckklärung

Eingang der relevanten Unterlagen (bestehendes Gutachten, Objektunterlagen, Vertragswerk). Abstimmung des genauen Prüfungs- oder Einschätzungsumfangs und der Form des Ergebnisberichts.

02
Analyse & Datenbankauswertung

Methodik-, Daten- und Annahmenanalyse sowie eigene Marktdatenauswertung. Bei Bedarf: Objektbesichtigung. Bei Plausibilitätsprüfungen: Überprüfung aller wesentlichen Wertansätze.

03
Stellungnahme & Erläuterung

Schriftliche Stellungnahme mit methodischer Beurteilung, Fazit und ggf. eigenem Wertkorridor. Erläuterungsgespräch mit dem Wirtschaftsprüfer, dem Auftraggeber oder dem Kreditinstitut inklusive.

Häufige Fragen

Ist eine Stellungnahme gerichtsfest?+

Eine gutachterliche Stellungnahme ist kein Vollgutachten gem. § 194 BauGB und wird von Gerichten und Banken nicht als vollwertiger Wertnachweis anerkannt. Sie ist jedoch ein qualifiziertes Parteigutachten, das im Verfahren als Beweismittel eingebracht werden kann — und in vielen Fällen zur Einigung beiträgt. Wenn eine vollständige gerichtliche Belastbarkeit erforderlich ist, empfehle ich das Verkehrswertgutachten.

Können Sie auch bestehende Gutachten anderer Sachverständiger prüfen?+

Ja. Die Plausibilitätsprüfung und Stellungnahme zu bestehenden Gutachten ist eine der häufigsten Anwendungen. Ich prüfe Methodik, Datenquellen, Liegenschaftszinssätze, Mietansätze und Wertableitungen — und gebe eine fundierte Einschätzung, ob das Ergebnis marktgerecht ist.

Stellungnahme anfragen

Ich erstelle die gutachterliche Stellungnahme für Ihre Anforderung — schnell, methodisch fundiert und in der Dokumentationstiefe, die Ihr Auftraggeber erwartet.

  • Ab 890 €Festpreis, abhängig von Umfang & Komplexität
  • 5–10 Werktage LieferzeitSchnell und WP-tauglich dokumentiert
  • Alle Objektarten bundesweitWohn-, Gewerbe- und Sonderimmobilien

Manchmal braucht man keine 80 Seiten — sondern drei Seiten mit dem richtigen Urteil.

Tobias Streckel

Tobias Streckel
Immobilien-Sachverständiger


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