Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Weicht der typisiert ermittelte Grundsteuerwert deutlich, in der Praxis meist um mehr als 40 Prozent, vom tatsächlichen Verkehrswert ab, kann ein niedrigerer Wert über ein Gutachten nachgewiesen werden.
Der Nachweis erfolgt durch ein Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen oder des zuständigen Gutachterausschusses zum maßgeblichen Bewertungsstichtag.
Da die Grundsteuer eine laufende, jährliche Belastung darstellt, kann sich der Aufwand für ein Gutachten bei deutlichen Abweichungen über die Jahre finanziell durchaus lohnen.
Die Möglichkeit, im Rahmen der Grundsteuer einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, die eine entsprechende Öffnungsklausel für erforderlich erklärt hat.
Maßgeblich bleibt stets der Wert zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt – ein späteres Absinken oder Steigen des Marktwerts wirkt sich erst bei der nächsten Fortschreibung oder Hauptfeststellung aus.