Auftraggeber

Insolvenzverwalter
und Verfahrensbeteiligte

Schnelle, gerichtsfeste Immobilienbewertungen für Insolvenzmassen, Zwangsverwaltungen und Nachlassverfahren — bundesweit, termintreu und auf Eilbedarf ausgerichtet.


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Eilbedarf möglich

Gerichtsfest

Verwertungs- & Marktwert

Bundesweit

Immobilienbewertung für Insolvenzverwalter und Verfahrensbeteiligte

Insolvenzverfahren stellen besondere Anforderungen an Immobiliengutachten: Der Zeitdruck ist oft hoch, die Objektunterlagen sind häufig lückenhaft, und das Gutachten muss sowohl dem Insolvenzgericht als auch potenziellen Bietern und Gläubigern als belastbare Entscheidungsgrundlage dienen.

Ich arbeite seit Jahren regelmäßig für Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter und Betreuungsbehörden. Ich bin mit den Besonderheiten von Insolvenzimmobilien vertraut — eingeschränkte Mitwirkung des Schuldners, fehlende Unterlagen, kurzfristige Verwertungsfristen — und richte meine Arbeitsweise entsprechend aus.

Was meine Gutachten für Insolvenzverfahren auszeichnet:

  • ✓Schnelle Lieferung — auch bei Eilbedarf und kurzen Fristen
  • ✓Verwertungswert und Marktwert im gleichen Gutachten ausgewiesen
  • ✓Gerichtsfest gem. ZPO — als Beweismittel verwendbar
  • ✓Bundesweite Besichtigungen auch bei unklaren Objektzuständen

Für wen arbeite ich?

Ich arbeite regelmäßig für Verfahrensbeteiligte, die schnelle und verlässliche Immobilienbewertungen für die Verwertung oder Auseinandersetzung von Vermögen benötigen.

Insolvenzverwalter

Gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter benötigen belastbare Immobilienwerte für die Masseerfassung, die Verwertungsentscheidung und die Berichterstattung an das Insolvenzgericht und die Gläubigerversammlung. Ich liefere Gutachten, die diesen Anforderungen standhalten.

  • Insolvenzmassebewertung
  • Verwertungswert & Marktwert
  • Grundlage für Gläubigerversammlung
  • Zwangsversteigerungs­gutachten

Nachlassverwalter & Testamentsvollstrecker

Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker benötigen Immobiliengutachten für die Nachlasserfassung, die steuerliche Bewertung und die gerechte Auseinandersetzung unter Erben. Ich erstelle sowohl Kurzgutachten für eine erste Einschätzung als auch vollständige Verkehrswertgutachten.

  • Nachlassimmobilien & Erbauseinandersetzung
  • Steuerlicher Nachweis § 198 BewG
  • Grundlage für Auseinandersetzungsplan
  • Gerichtsfest bei streitigen Nachlässsen

Betreuungsbehörden & Betreuer

Gesetzliche Betreuer und Betreuungsbehörden benötigen Immobiliengutachten zur Verwaltung und zum Schutz des Vermögens betreuter Personen — z.B. für Verkaufserlaubnis-Anträge beim Betreuungsgericht oder zur Prüfung von Kaufpreisen bei geplanter Veräußerung.

  • Betreuungsgerichtliche Genehmigungen
  • Kaufpreisplausibilisierung
  • Verständlich & juristisch verwertbar
  • Kurze Reaktionszeiten

Rechtsanwälte in Insolvenzverfahren

Rechtsanwälte, die Gläubiger oder Schuldner in Insolvenzverfahren vertreten, beauftragen mich als unabhängigen Drittgutachter — zur Überprüfung von Verwertungserlösen, zur Plausibilisierung von Massebewertungen oder als Beweismittel in insolvenzrechtlichen Streitverfahren.

  • Drittgutachten & Gegengutachten
  • Plausibilisierung von Massewerten
  • Beweismittel gem. ZPO
  • Ergänzende Stellungnahmen

Meine Leistungen für Insolvenzverwalter und Verfahrensbeteiligte

Schnelle, verlässliche Gutachten für alle Bewertungsanlässe in Insolvenz-, Nachlass- und Betreuungsverfahren.

Insolvenzmassebewertung

Vollständige Wertermittlung von Immobilien in der Insolvenzmasse — Marktwert und Verwertungswert im gleichen Gutachten. Grundlage für die Gläubigerversammlung, das Insolvenzgericht und die Verwertungsentscheidung.

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Eilgutachten bei Fristdruck

Bei bevorstehenden Versteigerungsterminen, Gläubigerversammlungen oder gesetzlichen Fristen priorisiere ich den Auftrag nach Absprache. Sie nennen mir Ihr Fristdatum — ich kläre umgehend die Machbarkeit.

Zwangsversteigerungsgutachten

Wertermittlung als Grundlage für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren. Alle wertrelevanten Belastungen (Grundbuch, Nießbrauch, Wohnrechte, Baulasten) werden vollständig berücksichtigt.

Gutachterliche Stellungnahme

Kompakte Wertaussage oder Überprüfung eines vorliegenden Gutachtens — als Plausibilisierung eines Verwertungserlöses, als Gegendarstellung oder als ergänzende Expertise für das Gericht.

Nachlassimmobilien

Wertermittlung für Immobilien im Nachlass — für Erbauseinandersetzungen, steuerliche Zwecke und das Betreuungsgericht. Ich erstelle auch Kurzgutachten für eine erste Einschätzung des Nachlasswerts.

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Ergänzungsgutachten

Aktualisierung eines bestehenden Gutachtens bei geänderten Marktverhältnissen oder richterlicher Rückfrage. Ich nehme Stellung zu Einwendungen und erläutere meine Methodik auf Anforderung des Gerichts.

Warum Tobias Streckel?

Insolvenzverfahren dulden keine langen Lieferzeiten. Ich bin auf schnelle, verlässliche Gutachten unter Fristdruck eingestellt.

01

Schnelle Lieferung

Eilbedarf ist bei mir kein Problem. Bei bekanntem Fristdatum kläre ich sofort die Machbarkeit und nenne einen verbindlichen Liefertermin.

02

Gerichtsfeste Qualität

Meine Gutachten erfüllen die formalen Anforderungen an ein Privatgutachten gem. ZPO und halten einer gerichtlichen Überprüfung stand.

03

Erfahrung mit Insolvenzobjekten

Lückenhafte Unterlagen, eingeschränkte Mitwirkung, ungeklärte Eigentumsverhältnisse — ich bin auf diese Besonderheiten eingestellt.

04

Bundesweite Präsenz

Besichtigungen und Gutachten für Objekte in ganz Deutschland — auch kurzfristig und ohne lange Vorlaufzeiten.

Ablauf für Insolvenzverwalter und Verfahrensbeteiligte

01
Erstkontakt & Fristabfrage

Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Bitte teilen Sie mir sofort das relevante Fristdatum mit — z.B. den Versteigerungstermin, die Gläubigerversammlung oder eine gesetzliche Meldefrist. Ich kläre die Machbarkeit und nenne Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen verbindlichen Liefertermin.

02
Unterlagen & Angebot

Bitte übermitteln Sie alle verfügbaren Unterlagen — auch unvollständige. Ich erstelle ein Angebot auf Basis der vorhandenen Dokumente und weise auf fehlende Unterlagen hin. Falls die Beschaffung nicht möglich ist, arbeite ich mit begründeten Annahmen.

03
Objektbesichtigung

Persönliche Besichtigung, auch wenn der Schuldner oder Eigentümer nicht kooperiert. Ich koordiniere den Zugang mit dem Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter und erstatte bei erforderlichem Zutritt über einen gerichtlich bestellten Schlüsselgewahrsam.

04
Wertermittlung

Ermittlung von Marktwert und Verwertungswert mit vollständiger Berücksichtigung von Belastungen, Mietverhältnissen, Baulasten und Besonderheiten der Insolvenzsituation. Transparente Dokumentation aller Annahmen für das Insolvenzgericht.

05
Übergabe & Nachbetreuung

Lieferung als gebundenes Exemplar und als PDF vor dem vereinbarten Termin. Auf Anforderung des Gerichts stehe ich für ergänzende Stellungnahmen oder als Sachverständiger zur Verfügung.

Häufige Fragen

Können Sie auch bei lückenhaften Unterlagen ein Gutachten erstellen?+

Ja. Fehlende Unterlagen sind in Insolvenzverfahren häufig. Ich arbeite mit den verfügbaren Dokumenten und ergänze fehlende Angaben durch begründete Annahmen, eigene Recherche oder Auskunfteien. Alle Annahmen werden im Gutachten transparent offengelegt, sodass das Gericht und die Gläubiger die Herleitung nachvollziehen können.

Wie schnell können Sie ein Eilgutachten liefern?+

Das hängt von der Objektkomplexität und meiner aktuellen Auslastung ab. Kontaktieren Sie mich mit Ihrem Fristdatum — ich nenne Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen verbindlichen Liefertermin. Für einfache Objekte (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser) ist eine Lieferung innerhalb von 5 bis 7 Werktagen nach Besichtigung möglich.

Weisen Sie Verwertungswert und Marktwert separat aus?+

Ja. Insolvenzverwalter benötigen in der Regel beide Werte: den Verkehrswert gem. § 194 BauGB als Marktwert unter normalen Bedingungen sowie den Verwertungswert (Liquidationswert), der die eingeschränkte Vermarktungszeit und ggf. den Zustand des Objekts berücksichtigt. Beide Werte werden im Gutachten separat begründet ausgewiesen.

Können Sie bei Zwangsversteigerungsterminen als Sachverständiger aussagen?+

Ja. Ich stehe auf Anforderung des Gerichts oder des Insolvenzverwalters zur Verfügung, um mein Gutachten mündlich zu erläutern, Rückfragen zu beantworten und Einwendungen zu erwidern. Auch ergänzende schriftliche Stellungnahmen erstelle ich auf Anforderung.

Gutachten für Insolvenz- und Verwaltungsverfahren anfragen

Ich kläre Machbarkeit und Liefertermin innerhalb von 24 Stunden — nennen Sie mir Ihr Fristdatum.

  • Eilbedarf möglichVerbindlicher Liefertermin innerhalb von 24 Stunden
  • GerichtsfestPrivatgutachten gem. ZPO — für Insolvenz- und Zivilverfahren
  • Verwertungswert & MarktwertBeide Werte separat begründet im gleichen Gutachten

In Insolvenzverfahren zählt jeder Tag. Ich liefere, was das Verfahren braucht — schnell und zuverlässig.

Tobias Streckel

Tobias Streckel
Immobilien-Sachverständiger


08123 88 300 10