Was passiert bei der Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils im Erbfall?
Ein ideeller Miteigentumsanteil wird grundsätzlich anteilig vom Gesamtwert der Immobilie abgeleitet. Da Miteigentumsanteile eingeschränkt handelbar sind, wird in der Praxis teils ein zusätzlicher Marktabschlag diskutiert, steuerlich aber meist nicht anerkannt.
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