Wie wird eine Eigentumswohnung im Erbfall bewertet?
Eigentumswohnungen werden im Erbfall analog zu Häusern nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes bewertet, meist über das Vergleichswertverfahren, sofern ausreichend Vergleichsdaten für vergleichbare Wohnungen vorliegen.
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