Wie wird der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bei Trennung ermittelt?
Selbstgenutzte Immobilien werden in der Regel über das Vergleichswert- oder Sachwertverfahren bewertet, da hier keine Mieterträge vorliegen. Maßgeblich ist der Zustand und Marktwert zum jeweils relevanten Stichtag.
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