Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Während der Verkehrswert eine neutrale, nachvollziehbare Einschätzung darstellt, spiegelt der Kaufpreis die konkrete Verhandlungssituation zwischen genau diesem Käufer und diesem Verkäufer wider.

Abweichungen entstehen häufig durch emotionale Kaufentscheidungen, Zeitdruck bei Verkäufer oder Käufer, ungewöhnliche Finanzierungskonstellationen oder eine besonders knappe beziehungsweise entspannte Marktlage in der jeweiligen Region.

In der Praxis orientieren sich realistische Angebotspreise häufig am Verkehrswert, doch der letztlich erzielte Kaufpreis kann durchaus 10 bis 20 Prozent nach oben oder unten abweichen, ohne dass das Gutachten dadurch fehlerhaft wäre.

Auch die Vermarktungsdauer spielt eine Rolle: Wird eine Immobilie unter Zeitdruck verkauft, etwa wegen eines bevorstehenden Umzugs, sinkt häufig die Verhandlungsposition des Verkäufers gegenüber dem objektiv ermittelten Verkehrswert.

Umgekehrt können mehrere konkurrierende Kaufinteressenten in gefragten Lagen zu einem Kaufpreis oberhalb des Verkehrswerts führen, ohne dass die zugrunde liegende Wertermittlung dadurch falsch wäre.