Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Die Ermittlung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst erfassen wir Grundstück, Gebäude und rechtliche Verhältnisse vor Ort. Anschließend wird der Bodenwert getrennt vom Gebäudewert über die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte ermittelt.

Für den Gebäudewert wählen wir das passende Verfahren: Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern mit ausreichender Vergleichsdatenlage kommt meist das Vergleichswertverfahren zum Einsatz, bei vermieteten Renditeobjekten das Ertragswertverfahren und bei individuell genutzten oder seltenen Objekten das Sachwertverfahren.

Abschließend werden objektspezifische Zu- und Abschläge berücksichtigt, etwa für Modernisierungsgrad, Instandhaltungsstau oder besondere Rechte und Belastungen, um zum finalen Verkehrswert zu gelangen.

Alle drei Verfahren können bei komplexeren Objekten, etwa einem gemischt genutzten Gebäude, auch kombiniert zur Anwendung kommen, um unterschiedliche Gebäudeteile sachgerecht abzubilden.

Am Ende steht stets eine nachvollziehbare Plausibilitätsprüfung, bei der das Ergebnis mit aktuellen Marktbeobachtungen und vergleichbaren Transaktionen abgeglichen wird.