Wie wirkt sich eine spätere Werterhöhung nach dem Bewertungsstichtag auf den Zugewinnausgleich aus?
Wertsteigerungen, die erst nach dem maßgeblichen Stichtag der Rechtshängigkeit eintreten, bleiben für den Zugewinnausgleich grundsätzlich unberücksichtigt und verbleiben vollständig beim jeweiligen Eigentümer der Immobilie.
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