Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Diese Möglichkeit erlaubt es einem Ehepartner, den Zugewinnausgleich bereits nach dreijähriger Trennung geltend zu machen, ohne die eigentliche Scheidung abwarten zu müssen.
Der maßgebliche Bewertungsstichtag verschiebt sich dadurch vor, was insbesondere bei stark schwankenden Immobilienwerten erhebliche finanzielle Auswirkungen auf beide Seiten haben kann.
Ein vorzeitiger Zugewinnausgleich kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein Ehepartner befürchtet, dass der andere sein Vermögen bis zur eigentlichen Scheidung gezielt verringert.
Der vorzeitige Zugewinnausgleich setzt neben der dreijährigen Trennung meist zusätzliche Voraussetzungen voraus, etwa dass die endgültige Durchführung des regulären Ausgleichs für den antragstellenden Ehepartner unzumutbar wäre.
Da sich der Bewertungsstichtag durch einen erfolgreichen Antrag deutlich nach vorne verschiebt, sollte diese Möglichkeit stets frühzeitig mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprochen werden.