Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Für den Zugewinnausgleich ist entscheidend, in welcher Höhe die durch die Grundschuld gesicherte Forderung zum jeweiligen Stichtag tatsächlich noch valutiert.
Handelt es sich um ein Familiendarlehen, etwa von den Eltern eines Ehepartners, sollte zusätzlich geklärt werden, ob es sich rechtlich um ein Darlehen oder um eine bereits vollzogene Schenkung handelt.
Diese rechtliche Einordnung kann erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie die Belastung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu behandeln ist.
Auch die Frage, wer die vertraglichen Zins- und Tilgungsleistungen für ein solches Familiendarlehen tatsächlich erbracht hat, kann für die spätere Zuordnung der Belastung von Bedeutung sein.
Bei Unstimmigkeiten empfiehlt sich eine transparente Aufstellung sämtlicher Zahlungsflüsse seit Abschluss des Darlehensvertrags, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage nachvollziehbar zu dokumentieren.