Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Der Stichtagsgrundsatz soll für klare, nachvollziehbare Verhältnisse sorgen und verhindern, dass sich der Zugewinnausgleich durch spätere Marktentwicklungen fortlaufend verändert.
Zieht sich ein Scheidungsverfahren über mehrere Jahre hin, kann dies dazu führen, dass ein Ehepartner von erheblichen, nach dem Stichtag eingetretenen Wertsteigerungen allein profitiert.
In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei nachweisbar treuwidrigem Verhalten, können Gerichte hiervon abweichende Billigkeitskorrekturen in Betracht ziehen, dies bleibt jedoch die Ausnahme.
Nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags eingetretene Wertveränderungen wirken sich daher grundsätzlich nicht mehr auf die Höhe des Zugewinnausgleichs aus, unabhängig davon, wie lange sich das eigentliche Verfahren anschließend noch hinzieht.
Eine frühzeitige, sorgfältige Bewertung zum korrekten Stichtag ist daher für beide Ehepartner von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.