Was passiert, wenn ich mit dem Ergebnis eines Gutachtens nicht einverstanden bin?
Zunächst sollten Sie das Ergebnis und die zugrunde liegenden Annahmen mit uns besprechen. Bleiben Zweifel bestehen, kann ein zweites Gutachten (Obergutachten) oder im Streitfall eine gerichtliche Überprüfung eingeholt werden.
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