Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Zunächst prüfen wir anhand der Bauakte, ob sämtliche vorhandenen baulichen Anlagen tatsächlich genehmigt sind oder ob ungenehmigte Anbauten, Aufstockungen oder Nutzungsänderungen vorliegen.

Für ungenehmigte Bauteile wird regelmäßig geprüft, ob eine nachträgliche Genehmigung realistisch erscheint oder ob ernsthaft mit einer behördlichen Rückbauverfügung zu rechnen ist.

Je nach Einschätzung des Risikos wird ein entsprechender Abschlag vom Wert des betroffenen Gebäudeteils vorgenommen, im ungünstigsten Fall bis hin zur vollständigen Nichtberücksichtigung des ungenehmigten Bauteils.

Auch eine bereits erfolgte behördliche Duldung ohne förmliche Genehmigung schafft keinen dauerhaften Bestandsschutz und sollte im Gutachten als fortbestehendes Risiko ausgewiesen werden.

Vor einem Immobilienkauf empfiehlt sich stets eine sorgfältige Prüfung der Bauakte beim zuständigen Bauamt, um nachträgliche böse Überraschungen durch ungenehmigte Bausubstanz zu vermeiden.