Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Der Begriff „Gutachter“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, sodass ihn theoretisch jede Person unabhängig von ihrer tatsächlichen Qualifikation verwenden kann.

„Sachverständiger“ wird meist im Zusammenhang mit einer formalen Qualifikation genutzt, etwa als öffentlich bestellter und vereidigter oder als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Für Verbraucher empfiehlt es sich daher, gezielt nach der konkreten Qualifikation zu fragen, statt sich allein auf die verwendete Berufsbezeichnung zu verlassen.

Auch Bezeichnungen wie „Bausachverständiger“ oder „Immobilienexperte“ sind rechtlich nicht geschützt und sagen für sich genommen nichts über die tatsächliche fachliche Qualifikation aus.

Ein Blick auf konkrete Nachweise wie Bestellungsurkunde, Zertifizierungszeugnis oder Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Kammer schafft hier deutlich mehr Klarheit als die reine Berufsbezeichnung.