Was ist eine Sondernutzungsfläche und wie wird sie bewertet?
Sondernutzungsflächen wie Gärten, Terrassen oder Stellplätze innerhalb einer WEG stehen einem Eigentümer exklusiv zur Nutzung zu, gehören aber rechtlich weiterhin zum Gemeinschaftseigentum. Sie werden mit einem eigenen, meist moderaten Wertzuschlag berücksichtigt.
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