Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Neben der reinen Wertermittlung durch einen lokalen Gutachter müssen bei vermieteten Auslandsimmobilien auch laufende Mieteinnahmen und etwaige steuerliche Verpflichtungen im jeweiligen Land berücksichtigt werden.

Unterschiedliche Mietrechtssysteme können die Kündbarkeit und damit den erzielbaren Ertragswert der Immobilie erheblich beeinflussen, was bei der Wertermittlung besondere Sorgfalt erfordert.

Eine enge Abstimmung zwischen deutschem Familienanwalt und lokalen Experten im Belegenheitsland der Immobilie ist hier in aller Regel unverzichtbar.

Auch Fragen der Zuständigkeit können komplex werden, wenn sowohl deutsches Familienrecht für die Scheidung als auch ausländisches Recht für Mietverhältnisse und Eigentum gleichzeitig zur Anwendung kommen.

Eine frühzeitige rechtliche Einordnung, welches Recht für welchen Teilaspekt maßgeblich ist, erleichtert die spätere Wertermittlung erheblich.