Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Ohne eheliche Bindung bestimmen sich die Rechte an einer gemeinsamen Immobilie allein nach den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen, unabhängig von der individuellen finanziellen Beteiligung während der Beziehung.
Hat ein Partner deutlich mehr investiert als im Grundbuch abgebildet, kommen unter Umständen Ausgleichsansprüche aus einer sogenannten Innengesellschaft oder ungerechtfertigten Bereicherung in Betracht.
Eine unabhängige Wertermittlung der Immobilie bildet auch hier die notwendige Grundlage, um eine faire Aufteilung oder Auszahlung zwischen den Partnern zu ermöglichen.
Eine sogenannte Innengesellschaft wird von der Rechtsprechung nur unter engen Voraussetzungen anerkannt, etwa wenn ein gemeinsames wirtschaftliches Projekt über die reine Lebensgemeinschaft hinaus erkennbar verfolgt wurde.
Anders als bei Ehepaaren existiert für nichteheliche Lebensgemeinschaften kein automatischer gesetzlicher Ausgleichsmechanismus, weshalb eine vertragliche Regelung bereits beim gemeinsamen Erwerb dringend empfehlenswert ist.