Wie wird eine Immobilie bewertet, wenn der Erblasser im Ausland lebte?
Auch bei im Ausland verstorbenen Erblassern richtet sich die Bewertung einer deutschen Immobilie nach deutschem Bewertungsrecht. Bei Auslandsimmobilien im Nachlass gelten dagegen die Bewertungsgrundsätze des jeweiligen Belegenheitslandes.
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