Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Unterschiedliche subjektive Einschätzungen zum Zustand einer geerbten Immobilie sind unter Miterben keine Seltenheit, insbesondere wenn einzelne Erben die Immobilie behalten oder verkaufen möchten.
Wir dokumentieren den Zustand systematisch und beziffern die voraussichtlichen Instandsetzungskosten, wodurch subjektive Meinungsverschiedenheiten auf eine sachliche Grundlage gestellt werden.
Dieses objektivierte Ergebnis erleichtert häufig auch die Verhandlung über eine mögliche Ausgleichszahlung, wenn ein Miterbe die Immobilie unter Berücksichtigung des Sanierungsbedarfs übernehmen möchte.
Zur zusätzlichen Absicherung empfiehlt es sich, parallel mehrere unabhängige Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben einzuholen, die den im Gutachten dokumentierten Sanierungsbedarf konkret beziffern und für alle Miterben nachvollziehbar machen.
Eine lückenlose Fotodokumentation zum Zeitpunkt der Begutachtung schafft zusätzlich Rechtssicherheit, falls sich der bauliche Zustand bis zur endgültigen Einigung der Erbengemeinschaft weiter verändert.