Unterschiedliche subjektive Einschätzungen zum Zustand einer geerbten Immobilie sind unter Miterben keine Seltenheit, insbesondere wenn einzelne Erben die Immobilie behalten oder verkaufen möchten.

Wir dokumentieren den Zustand systematisch und beziffern die voraussichtlichen Instandsetzungskosten, wodurch subjektive Meinungsverschiedenheiten auf eine sachliche Grundlage gestellt werden.

Dieses objektivierte Ergebnis erleichtert häufig auch die Verhandlung über eine mögliche Ausgleichszahlung, wenn ein Miterbe die Immobilie unter Berücksichtigung des Sanierungsbedarfs übernehmen möchte.

Zur zusätzlichen Absicherung empfiehlt es sich, parallel mehrere unabhängige Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben einzuholen, die den im Gutachten dokumentierten Sanierungsbedarf konkret beziffern und für alle Miterben nachvollziehbar machen.

Eine lückenlose Fotodokumentation zum Zeitpunkt der Begutachtung schafft zusätzlich Rechtssicherheit, falls sich der bauliche Zustand bis zur endgültigen Einigung der Erbengemeinschaft weiter verändert.

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.