Was passiert bei der Bewertung, wenn ein Partner nach der Trennung allein in der Immobilie wohnen bleibt?
Das alleinige Verbleiben in der Immobilie ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung zum Zugewinnausgleich, führt aber zusätzlich zur Anrechnung eines Wohnvorteils sowie gegebenenfalls anteiliger Kosten für den anderen Partner.
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