Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Der Wirtschaftsteil eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs wird nach speziellen, ertragsorientierten Bewertungsverfahren ermittelt, die sich deutlich von der Bewertung reiner Wohnimmobilien unterscheiden.
Für den Wohnteil der Hofstelle gelten dagegen die allgemeinen Bewertungsregeln für bebaute Grundstücke, sodass hier eine getrennte Betrachtung von Betriebs- und Wohnvermögen erforderlich ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Fortführung des Betriebs durch die Erben über einen Mindestzeitraum, kommen zusätzliche erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen in Betracht.
Bei der sogenannten Regelverschonung bleiben 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, sofern der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt wird und bestimmte Lohnsummengrenzen eingehalten werden; bei der Optionsverschonung sind es sogar 100 Prozent bei siebenjähriger Bindung.
Wird die Bindefrist nicht eingehalten oder der Betrieb vorzeitig veräußert, entfällt die Verschonung anteilig rückwirkend, weshalb die Nachfolgeplanung frühzeitig und sorgfältig erfolgen sollte.