Innerhalb welcher Frist muss der Nachweis eines niedrigeren Werts beim Finanzamt eingereicht werden?
Es gibt keine gesetzlich fixierte Frist für die Erstellung des Gutachtens, jedoch sollte der Nachweis innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist gegen den Feststellungsbescheid beziehungsweise vor dessen Bestandskraft eingereicht werden.
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