Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Vor einer Teilungsversteigerung lohnt sich häufig die Prüfung alternativer Finanzierungsmodelle, etwa eine Umschuldung, ein Verkauf mit zeitversetztem Rückmietrecht oder eine Ratenzahlung an den ausziehenden Partner.
Ein aktuelles, unabhängiges Wertgutachten ist in dieser Situation besonders wichtig, um realistische Verhandlungsspielräume für Bank und Expartner zu schaffen.
Eine Teilungsversteigerung sollte möglichst vermieden werden, da der erzielte Erlös erfahrungsgemäß deutlich unter dem regulären Verkehrswert liegt und beiden Seiten finanziell schadet.
Auch eine vorübergehende Vermietung der Immobilie bei gleichzeitiger Fortführung der gemeinsamen Finanzierung kann in manchen Situationen eine praktikable Zwischenlösung darstellen, bis eine endgültige Regelung gefunden ist.
Wichtig ist in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung über die weitere Kostentragung, um spätere Streitigkeiten über Zins- und Tilgungsleistungen zu vermeiden.