Was passiert, wenn zwei Bundesländer bei einem Grundstück an der Landesgrenze unterschiedliche Modelle anwenden?
Da Grundstücke stets eindeutig einer Gemeinde und damit einem Bundesland zugeordnet sind, kommt es nicht zu einer parallelen Anwendung zweier Modelle. Maßgeblich ist stets das Modell des Bundeslandes, in dem das Grundstück tatsächlich liegt.
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