Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Das Bundesmodell, das die Mehrheit der Bundesländer anwendet, orientiert sich stark am tatsächlichen Immobilienwert und berücksichtigt Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart, Baujahr und statistische Nettokaltmieten.

Bayern verwendet dagegen ein reines Flächenmodell, das unabhängig vom Immobilienwert allein an Grundstücks- und Gebäudefläche anknüpft, während Baden-Württemberg ein modifiziertes Bodenwertmodell nutzt.

Welches Modell im jeweiligen Bundesland gilt, bestimmt maßgeblich, welche Unterlagen und Nachweise für eine Korrektur oder einen Einspruch relevant sind.

Neben Bayern und Baden-Württemberg wenden auch Hessen und Niedersachsen mit dem Flächen-Lage-Modell sowie Hamburg mit dem Wohnlagemodell eigene, vom Bundesmodell abweichende Berechnungswege an.

Eigentümer mit Immobilien in mehreren Bundesländern sollten daher für jedes Objekt gesondert prüfen, welches Modell gilt, da sich sowohl die Berechnungsgrundlage als auch die notwendigen Nachweise erheblich unterscheiden können.