Auch bei unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze richtet sich die Bewertung ausschließlich nach dem Recht des Bundeslandes, in dem die katastermäßige Belegenheit des Grundstücks liegt.

Für Eigentümer mit mehreren Grundstücken in unterschiedlichen Bundesländern bedeutet dies, dass für jedes Objekt gesondert geprüft werden muss, welches Landesmodell jeweils zur Anwendung kommt.

Bei Unsicherheiten über die genaue Zuordnung gibt das jeweils zuständige Lagefinanzamt verbindlich Auskunft über das anzuwendende Bewertungsmodell.

Bei Unsicherheiten über die genaue Zuordnung eines grenznahen Grundstücks empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage beim zuständigen Lagefinanzamt bereits vor Abgabe der Feststellungserklärung, um spätere Korrekturen zu vermeiden.

Maßgeblich ist stets die katastermäßige Belegenheit, nicht die postalische Anschrift oder die tatsächliche Nähe zu einer anderen Landesgrenze.

Wer gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen will, braucht dafür ein Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.