Was ist bei der Bewertung eines mit einer Grundschuld belasteten Grundstücks im Erbfall zu beachten?
Für die Erbschaftsteuer wird zunächst der volle, unbelastete Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Die noch valutierende Restschuld kann anschließend als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, sofern sie tatsächlich vom Erblasser herrührt.
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