Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Je vollständiger die vorliegenden Unterlagen, desto präziser und schneller können wir den Zustand der Immobilie zum maßgeblichen Bewertungsstichtag rekonstruieren.
Bei fehlenden Bauunterlagen können wir Ersatzunterlagen beim Bauamt anfordern, was jedoch zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen kann.
Besonders hilfreich sind zudem Fotos aus der Zeit kurz vor oder nach dem Erbfall, um den damaligen baulichen Zustand nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Wohnflächenberechnung sollte nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfolgen; liegt keine aktuelle Berechnung vor, ermitteln wir die Flächen im Rahmen der Objektbesichtigung anhand vorhandener Baupläne neu.
Eine vollständige Bauakte erleichtert die Einschätzung von Baujahr, Bauweise und späteren Umbauten erheblich und kann bei Bedarf gegen Gebühr beim zuständigen Bauordnungsamt angefordert werden.