Wie wird die Familienwohnung bei Trennung mit gemeinsamen Kindern behandelt?
Bei minderjährigen Kindern kann das Familiengericht dem betreuenden Elternteil ein befristetes Nutzungsrecht an der Familienwohnung zusprechen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Der finanzielle Ausgleich erfolgt separat im Zugewinnausgleich.
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