Immobiliengutachten bei Scheidung: Verkehrswert, Zugewinnausgleich und Kosten
Wie der Verkehrswert für den Zugewinnausgleich rechtssicher ermittelt wird – Stichtag, Ablauf und Kosten
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WeiterlesenWertsteigerungen, die erst nach dem maßgeblichen Stichtag der Rechtshängigkeit eintreten, bleiben für den Zugewinnausgleich grundsätzlich unberücksichtigt und verbleiben vollständig beim jeweiligen Eigentümer der Immobilie.
WeiterlesenNeben der eigentlichen Wertermittlung durch einen lokalen Gutachter sind bei Feriendomizilen im Ausland häufig abweichende Eigentumsformen, Steuerregelungen und Verkaufsbeschränkungen für ausländische Eigentümer zu berücksichtigen.
WeiterlesenBei einem vorzeitigen Zugewinnausgleich nach § 1385 BGB, etwa bei länger andauernder Trennung ohne Scheidung, wird die Immobilie bereits zu einem vorgezogenen Stichtag bewertet, unabhängig vom späteren Abschluss des Scheidungsverfahrens.
WeiterlesenDer Gesamtwert der Immobilie wird zunächst einheitlich ermittelt und anschließend entsprechend den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen, etwa 60 zu 40 Prozent, rechnerisch auf beide Partner aufgeteilt.
WeiterlesenEine zugunsten Dritter eingetragene Grundschuld, etwa zur Absicherung eines Familiendarlehens, wird bei der Wertermittlung als bestehende Belastung berücksichtigt und mindert den anzusetzenden Netto-Vermögenswert entsprechend.
WeiterlesenAuslandsimmobilien fließen grundsätzlich ebenfalls in den Zugewinnausgleich ein. Für vermietete Objekte ist zusätzlich zu klären, welchem nationalen Recht Mietverhältnis und Ertragsermittlung unterliegen.
WeiterlesenEine während der Ehe geerbte Immobilie wird als privilegierter Erwerb dem Anfangsvermögen mit ihrem damaligen Wert hinzugerechnet. Nur die seitdem eingetretene Wertsteigerung unterliegt dem Zugewinnausgleich.
WeiterlesenBei Gütergemeinschaft gehört die Immobilie beiden Ehepartnern von vornherein gemeinsam, sodass bei Scheidung keine Zugewinnberechnung, sondern eine reguläre Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens nach den Regeln der Gütergemeinschaft erfolgt.
WeiterlesenDie Eintragung im Grundbuch bestimmt zunächst nur das zivilrechtliche Eigentum. Für den Zugewinnausgleich ist unabhängig davon der Wertzuwachs während der Ehe auszugleichen, unabhängig davon, wer als Eigentümer im Grundbuch steht.
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