Diese Möglichkeit erlaubt es einem Ehepartner, den Zugewinnausgleich bereits nach dreijähriger Trennung geltend zu machen, ohne die eigentliche Scheidung abwarten zu müssen.

Der maßgebliche Bewertungsstichtag verschiebt sich dadurch vor, was insbesondere bei stark schwankenden Immobilienwerten erhebliche finanzielle Auswirkungen auf beide Seiten haben kann.

Ein vorzeitiger Zugewinnausgleich kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein Ehepartner befürchtet, dass der andere sein Vermögen bis zur eigentlichen Scheidung gezielt verringert.

Der vorzeitige Zugewinnausgleich setzt neben der dreijährigen Trennung meist zusätzliche Voraussetzungen voraus, etwa dass die endgültige Durchführung des regulären Ausgleichs für den antragstellenden Ehepartner unzumutbar wäre.

Da sich der Bewertungsstichtag durch einen erfolgreichen Antrag deutlich nach vorne verschiebt, sollte diese Möglichkeit stets frühzeitig mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprochen werden.

Für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung ist die belastbare Grundlage das Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

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