Vor einer Teilungsversteigerung lohnt sich häufig die Prüfung alternativer Finanzierungsmodelle, etwa eine Umschuldung, ein Verkauf mit zeitversetztem Rückmietrecht oder eine Ratenzahlung an den ausziehenden Partner.

Ein aktuelles, unabhängiges Wertgutachten ist in dieser Situation besonders wichtig, um realistische Verhandlungsspielräume für Bank und Expartner zu schaffen.

Eine Teilungsversteigerung sollte möglichst vermieden werden, da der erzielte Erlös erfahrungsgemäß deutlich unter dem regulären Verkehrswert liegt und beiden Seiten finanziell schadet.

Auch eine vorübergehende Vermietung der Immobilie bei gleichzeitiger Fortführung der gemeinsamen Finanzierung kann in manchen Situationen eine praktikable Zwischenlösung darstellen, bis eine endgültige Regelung gefunden ist.

Wichtig ist in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung über die weitere Kostentragung, um spätere Streitigkeiten über Zins- und Tilgungsleistungen zu vermeiden.

Eine neutrale Bewertungsgrundlage für den Zugewinnausgleich schafft das Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

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