Verkehrswert von Kirchengebäuden: Wie Sakralimmobilien bewertet werden
Kein Markt, kein Vergleichswert – wie Sachwert, Umnutzungspotenzial, Denkmalschutz und kirchenrechtliche Bindungen den Wert bestimmen
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WeiterlesenWarum Betreiberbonität, Pacht und Drittverwendungsfähigkeit über den Verkehrswert entscheiden
WeiterlesenWer in Deutschland Immobilien bewertet, arbeitet auf der Grundlage von § 194 BauGB und der ImmoWertV. Wer für internationale Investoren, Banken oder börsennotierte Bestandshalter bewertet, begegnet zwei weiteren Regelwerken: dem Red Book der RICS und dem Blue Book der TEGoVA. Beide erschienen 2025 in grundlegend überarbeiteten Ausgaben. Dieser Beitrag ordnet ein, was die beiden Standards regeln, worin sie sich unterscheiden und wann sie in der deutschen Bewertungspraxis tatsächlich relevant werden.
WeiterlesenPreisindizes des vdp, Finanzierungskosten und die Einordnung Münchens zwischen Bayern und Bund
WeiterlesenAusländische Gutachten können als Erkenntnisquelle herangezogen werden, ersetzen jedoch für deutsche Behörden und Gerichte regelmäßig kein nach deutschem Recht erstelltes Gutachten, insbesondere wenn abweichende Bewertungsstandards zugrunde liegen.
WeiterlesenEin Bauschadensgutachten analysiert technisch die Ursache und den Umfang konkreter Bauschäden, während das Verkehrswertgutachten deren wirtschaftliche Auswirkung auf den Gesamtwert der Immobilie beziffert. Beide Gutachten ergänzen sich bei wertrelevanten Schäden.
WeiterlesenEin Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie, während ein Schadensgutachten konkrete Bauschäden dokumentiert und deren Ursache sowie Beseitigungskosten feststellt. Beide Gutachtenarten ergänzen sich häufig bei wertmindernden Mängeln.
WeiterlesenUnterschrift und Siegel bestätigen unsere persönliche Verantwortung für den Inhalt des Gutachtens. Als öffentlich bestellter Sachverständiger zeigt unser Siegel zusätzlich die formale Qualifikation und Bestellung an.
WeiterlesenNein, automatisierte Online-Schätzungen können erste Anhaltspunkte liefern, ersetzen aber kein rechtlich belastbares Verkehrswertgutachten, da sie individuelle Objektbesonderheiten, rechtliche Verhältnisse und den tatsächlichen Zustand nicht erfassen können.
WeiterlesenWir verarbeiten im Rahmen der Gutachtenerstellung personenbezogene Daten und sind daher an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung gebunden, insbesondere hinsichtlich Vertraulichkeit, Zweckbindung und sicherer Aufbewahrung der Unterlagen.
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