Automatisierte Bewertungsverfahren stützen sich überwiegend auf statistische Massendaten und können weder eine Objektbesichtigung noch unsere individuelle fachliche Einschätzung als erfahrener Sachverständiger ersetzen.

Gerichte, Finanzämter und Banken verlangen für belastbare Zwecke weiterhin ein persönlich erstelltes, unterschriebenes Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen.

Online-Tools können allenfalls für eine erste, unverbindliche Orientierung sinnvoll sein, etwa um vorab eine grobe Preisvorstellung für ein Verkaufsgespräch zu entwickeln.

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der individuellen Objektbesichtigung: Automatisierte Tools bewerten überwiegend anhand statistischer Vergleichsdaten, ohne den tatsächlichen baulichen Zustand vor Ort zu erfassen.

Gerade bei Besonderheiten wie Sanierungsstau, ungewöhnlichem Grundrisszuschnitt oder rechtlichen Belastungen führt dies bei automatisierten Verfahren häufig zu spürbaren Fehleinschätzungen gegenüber einer persönlichen Begutachtung.

Zur Person hinter den Gutachten: Qualifikation und Werdegang.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.