Deutsche Finanzämter und Gerichte erwarten für inländische Immobilien grundsätzlich eine Bewertung nach den hierzulande geltenden Vorschriften, insbesondere der ImmoWertV beziehungsweise des Bewertungsgesetzes.
Für im Ausland gelegene Immobilien wird dagegen regelmäßig ein Gutachten nach den dortigen, örtlich anerkannten Standards akzeptiert, sofern es nachvollziehbar und plausibel erscheint.
Bei internationalen Sachverhalten empfiehlt sich stets die frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen deutschen Behörde, welche Nachweisform konkret verlangt wird.
Innerhalb der EU erleichtern gemeinsame fachliche Standards, etwa nach den European Valuation Standards, die gegenseitige Anerkennung von Gutachten, auch wenn formale Unterschiede weiterhin bestehen können.
Außerhalb Europas variieren die anerkannten Bewertungsstandards stärker, weshalb sich hier eine frühzeitige Rücksprache mit der zuständigen deutschen Behörde besonders empfiehlt.
Wie der Verkehrswert im Einzelfall hergeleitet wird, zeigt die Leistungsseite zum Verkehrswertgutachten.
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