Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Das Bauschadensgutachten erfordert häufig bauphysikalische oder bautechnische Spezialkenntnisse, etwa zur Ursachenanalyse von Feuchtigkeitsschäden oder Rissbildungen im Mauerwerk.

Erst auf Basis dieser technischen Feststellungen können wir als Immobiliensachverständige die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Verkehrswert sachgerecht einschätzen und in unser Gutachten einbeziehen.

Bei komplexen Schadensbildern arbeiten wir als Immobiliengutachter daher häufig eng mit Bausachverständigen zusammen, um sowohl technische als auch wertermittlungsrechtliche Aspekte fundiert abzudecken.

Rechtlich betrachtet ist das Bauschadensgutachten eher technischer, das Verkehrswertgutachten eher wirtschaftlicher Natur – beide ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.

Für gerichtliche oder steuerliche Zwecke wird in der Regel dennoch stets ein eigenständiges Verkehrswertgutachten verlangt, selbst wenn bereits ein detailliertes Schadensgutachten vorliegt.